Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen?

Wir helfen Ihnen gerne! Mit mehr als 15 Jahren Erfahrung am Immobilienmarkt unterstützen wir Sie persönlich und individuell durch alle Phasen des Verkaufs Ihrer Immobilie.

Nutzen Sie unseren Vorteil: Unsere Kooperation mit einem Rechtsanwalt und Notar ermöglicht Ihnen eine schnelle und kostenlose Beantwortung Ihrer immobilienrechtlichen Anliegen.

Unsere Serviceleistungen

Übersicht

Serviceleistungen

Durch jahrelange Verkaufserfolge in Berlin und im Umland sind wir vertraut mit dem Verkauf von Eigentumswohnungen, Einfamilienhäusern, Reihenhäusern, Doppelhaushälften und Grundstücken in jeder Preisklasse.

Bis zum Notartermin brauchen Sie sich um nichts zu kümmern, wir organisieren alles was den Verkauf Ihrer Immobilie betrifft und stehen Ihnen selbstverständlich auch danach für Fragen rund um Ihre Immobilie zur Verfügung.

Möchten Sie schon vorab eine grobe Einschätzung des Wertes Ihrer Immobilie unverbindlich und kostenlos haben? Rufen Sie uns gerne dazu an!

Unsere Leistungen für den Verkauf Ihrer Immobilie sind für Sie als Eigentümer komplett kostenlos:

  • Begutachtung Ihrer Immobilie vor Ort
  • Einwertung Ihrer Immobilie sowie Absprache des Verkaufspreises mit Ihnen als Verkäufer
  • Beschaffung und Erstellung aller für den Verkauf erforderlichen Unterlagen sowie deren Aufarbeitung
  • Erstellung und Bearbeitung von Objektfotos und ggf. virtueller 360 Grad-Begehungen
  • Erstellung von professionellen Grundrissen
  • Anfertigen eines Energieausweises durch einen zertifizierten Energieberater
  • Erstellung eines aussagekräftigen Exposés (Freigabe durch den Verkäufer)
  • Start der Vermarktung
  • Vor-Qualifizierung der Kaufinteressenten (u.a. Vor-Abfrage der Bonität)
  • Organisation und Durchführung der Besichtigungstermine
  • Führung der Verhandlungen sowie finale Prüfung der Käuferbonität
  • Kurzfristige Erstellung des Kaufvertragsentwurfes sowie Beratung durch einen Notar
  • Begleitung des Beurkundungstermins
  • Übergabe der Immobilie zum Lasten-Nutzen-Wechsel
  • Wir sind auch nach Abschluss des gesamten Prozesses für Sie da!


Auch wenn Sie noch nicht sicher sind, ob Sie Ihre Immobilie aktuell verkaufen möchten oder zu einem späteren Zeitpunkt, gerne geben wir Ihnen vorab eine kostenlose und unverbindliche grobe Bewertung zu Ihrer Immobilie ab.

Unser Ablaufplan für Sie

zur Vermarktung Ihrer Immobilie

  • verzichten Sie selbst auf Online-Bewertungen, diese sind oftmals zu ungenau – ein am Markt erfahrener und gut ausgebildeter Immobilienmakler kann Ihnen eine Bewertung Ihrer Immobilie kostenlos erstellen
  • wir nennen Ihnen eine Preisspanne des Verkaufspreises Ihrer Immobilie und besprechen mit Ihnen den Angebotspreis
  • die Vermarktungsdauer inkl. des Prozesses der Beurkundung sollte zeitlich beim angestrebten Verkauf Ihrer Immobilie berücksichtigt werden, um evtl. finanzielle Doppelbelastungen zu umgehen
  • die Immobilie sollte optimal aufbereitet werden, leicht zu beseitigende evtl. Schäden sollten dabei behoben werden, um die Immobilie am Markt zielführend zu präsentieren
  • die zum Verkauf notwendigen und vollständigen Objektunterlagen sollten zu Beginn der Vermarktung vorliegen, um später den Abschluss durch eine fehlende Unterlage nicht unnötig zu verzögern oder gar zu verhindern

 

  • sollten Ihnen einige Unterlagen nicht vorliegen, so werden wir diese beschaffen (bspw. einen akt. Grundbuchauszug, Auszug aus dem Baulastenverzeichnis oder auch den erforderlichen Energieausweis etc.)
  • professionelle Fotos sowie aufbereitete Grundrisse und ggf. virtuelle 360 Grad Touren tragen ebenfalls zu einer guten Vermarktung bei und sind Bestandteil des Exposés
  • wir sprechen vor einer Besichtigung mit den Interessenten, um unnötigen „Besichtigungstourismus“ zu vermeiden und befragen die Interessenten vorab hinsichtlich ihres Gesuchs und der Bonität
  • wir organisieren Besichtigungen und führen diese einzeln mit ausgewählten Interessenten durch
  • wir führen für Sie – jedoch immer in Absprache mit Ihnen – die Verhandlungen und prüfen final die Bonität des Käufers

 

  • wir beauftragen im Namen des Käufers den Notar mit der Erstellung des Kaufvertragsentwurfs und lassen ggf. die Wünsche und Absprachen beider Parteien in den Vertrag einarbeiten
  • während der Beurkundung sind wir natürlich anwesend und können die Parteien auch vollmachtslos vertreten, sollten sie verhindert sein
  • während des gesamten Prozesses stehen wir Ihnen bei allen Fragen zum Ablauf zur Verfügung
  • rechtliche Fragen zur Immobilie und zum Verkauf lassen wir für Sie schnell und unkompliziert beantworten
  • auch nach Verkauf bzw. Übergabe der Immobilie stehen wir Ihnen gerne zu Rückfragen zu Ihrer Immobilie zur Verfügung

Unser Ablaufplan für Sie

zur Vermarktung Ihrer Immobilie

Wir haben einen Käufer

Wie geht es weiter?

Wir haben einen Käufer

Wie geht es weiter?

  • wir prüfen die Bonität des Kaufinteressenten durch Vorlage eines Eigenkapitalnachweises oder eine Bestätigung der Finanzierbarkeit des Interessenten durch ein Kreditinstitut
  • der Käufer bestimmt i.d.R. den beurkundenden Notar, da die Gebühren der Beurkundung vom Käufer der Immobilie getragen werden
  • gerne empfehlen wir auch einen Notar, mit dem wir seit Jahren zusammen arbeiten
  • wir vermitteln zwischen den Parteien die gewünschten Absprachen bzw. Regelungen, die mit in den Kaufvertragsentwurf einfließen sollen und besprechen dies mit dem Notar
  • wird seitens des Kaufinteressenten eine Finanzierung benötigt, so empfehlen wir gerne eine Finanzierungsvermittler und helfen beim Einreichen der notwendigen Immobilien-Unterlagen

 

  • der Kaufvertragsentwurf geht beiden Parteien zwecks Prüfung zu und wird ggf. nochmals vor Beurkundung angepasst
  • sobald Verkäufer und Käufer den Entwurf freigeben und ggf. die Finanzierung der Käuferseite abgeschlossen ist, werden wir einen Termin zur Beurkundung für Sie vereinbaren
  • während der Beurkundung werden wir selbstverständlich ebenfalls anwesend sein
  • sollte eine Partei verhindert sein, so besteht auch die Möglichkeit der vollmachtslosen Vertretung durch uns, wenn dies gewünscht ist
  • die nicht anwesende Partei müsste dann lediglich bei einem Notar ihrer Wahl, den beurkundeten Kaufvertrag nachgenehmigten, was mit relativ geringen Kosten verbunden ist
  • nach Beurkundung wird das Notariat die weiteren Schritte begleiten, doch auch wir stehen Ihnen dann selbstverständlich weiterhin zur Verfügung

Das Finale – der Kaufvertrag

Alle wesentlichen Informationen im Überblick

Der Kaufvertrag und dessen Abwicklung stellen sich als eine Ansammlung von „kleinen Schritten“ dar, die der Notar für beide Parteien übernimmt:

  1. Den ersten Schritt nach der Beurkundung geht der Verkäufer, indem er eine Vormerkung für den Käufer im Grundbuch eintragen lässt
  1. Nach Vorliegen der übrigen Zahlungsvoraussetzungen geht dann der Käufer den zweiten Schritt, indem er den Kaufpreis an den Verkäufer zahlt.
  1. Der Verkäufer geht dann den dritten Schritt der Übergabe der Immobilie und zugleich den vierten Schritt der Freigabe der Eigentumsumschreibung auf den Käufer.
  1. Bei dieser schrittweisen Vorgehensweise sind dann natürlich noch vom Notar die Sicherungsrechte der Verkäuferbank und der Käuferbank einzuarbeiten

Dabei sind die grobe Aufteilung und der Inhalt des Immobilien-Kaufvertrages in der Regel immer gleich. Der Kaufvertrag wird im Regelfall folgendes enthalten:

» Vertragsparteien (Verkäufer und Käufer)
» Beschreibung des Kaufobjekts nebst Grundbuchstand
» Kaufpreis, Höhe, Zahlungsfälligkeit und Belastungsvollmacht
» Übergabe, Nutzen- und Lastenwechsel, Gefahrtragung
» Gewährleistung

» Kosten und Steuern
» Grundbuchanträge und Abwicklung
» Vollmachten
» Belehrungen des Notars

Der vom Notar entworfene Kaufvertrag wird dabei durchzogen von den Sicherungen für Verkäufer, Käufer und Kreditinstitute.

Der Vertrag muss so angelegt sein, dass selbst im schlimmsten Fall keiner Partei gravierende finanzielle oder sonstige Nachteile entstehen.

Der Notar hat hier für das Interesse beider Parteien Sorge zu tragen unabhängig davon, wer den Notar beauftragt hat. Spricht der Auftraggeber sei es Verkäufer oder Käufer von „seinem“ Notar, was insoweit missverständlich ist, als der Notar zu Unabhängigkeit und Unparteilichkeit unter den Parteien verpflichtet ist.

Das Finale – der Kaufvertrag

alle wesentlichen Informationen im Überblick